Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein alle zwei Jahre unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Alle Beratungstermine sind kostenlos! Was Sie für die Beratung brauchen, klären wir vorab mit Ihnen telefonisch.
Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters. Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
Kontakt:
Harz AG
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Tel.: 03943 935800