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„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück." Genau diesem Motto des englischen Komponisten Benjamin Britten widmet sich die Harz AG mit ihrem neuen Angebot für Beschäftigte und Unternehmen des Landkreises. Mit dieser Bildungsprämienberatung ermuntern wir Weiterbildungsinteressierte, diesen Kraftakt auf sich zu nehmen.
In einer modernen Gesellschaft kann das Lernen jedoch nicht auf einzelne Lebensabschnitte begrenzt bleiben. Der Schlüssel für Innovation und Beschäftigung liegt vielmehr im lebenslangen Lernen - kontinuierlich neue Kompetenzen auch im fortgeschrittenen Alter zu erwerben. Die Bildungsprämie trägt dazu bei, mehr Menschen durch finanzielle Anreize zur Weiterbildung zu motivieren. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie durch zwei Komponenten, den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen.
Prämiengutschein Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt1. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Weiterbildungssparen Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details. Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Alle Beratungstermine sind kostenlos!
Sie brauchen für die Beratung - einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass), - einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr 2, - wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis.
Für den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Beratungsstelle oder über die Internetseite der Bildungsprämie eine Datenschutzerklärung, die Sie auch schon unterschrieben mitbringen können.
Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters. Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
1 Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.
2 Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen.
Textauszug aus dem Flyer „Zahlt sich aus. Die Bildungsprämie" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beratungsstelle Harz AG die Beratungen finden statt: Domplatz 6 * 38820 Halberstadt Öffnungszeiten Beratungsstelle Bildungsprämie: nach Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin:

Katja Heidler Projektentwicklung Bildung und Beschäftigung
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Tel.: 03943 935804 Funk: 0172 7968690
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